Was ist Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege zeichnet sich als familiennahe und familienähnliche Betreuungsform aus und unterstützt
Eltern u.a. dabei Erwerbstätigkeit und Betreuung gut miteinander zu vereinbaren. Bis zu fünf Kinder können
bei einer Kindertagespflegeperson (umgangssprachlichTagesmutter/ Tagesvater) gleichzeitig betreut werden.
Alle Kindertagespflegepersonen müssen eine Pflegeerlaubnis vorweisen, die alle 5 Jahre erneuert wird.
Zudem sind wir zu Fortbildungen und regelmäßigen Erste Hilfe Kursen verpflichtet. Treffen mit dem
Amt für Kinder-, Schule-, und Jugendeinrichtungen sind verpflichtend und werden jährlich mit Hausbesuchen
vom Amt bei unserer Arbeit in Augenschein genommen. In der Kindertagespflege werden die Kleinsten im Alter
von drei Monaten bis zum dritten Lebensjahr betreut. Der Rechtsanspruch besteht jedoch für Kinder ab 1 Jahr.
Für die Förderung und Betreuung für Kinder unter 10,5 Monaten gibt es gesonderte Grundvoraussetzungen
zu erfüllen. Außerdem muss die Kindertagespflegeperson eine extra Fortbildung dazu absolvieren.
Die Kindertagespflege kann genauso gut als ergänzende Betreuung neben Kindergarten und Schule
in den Nachmittagsstunden und frühen Abendstunden genutzt werden. Gemäß § 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII
bezeichnet die Kindertagespflege die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern bei einer
Kindertagespflegeperson. Dabei werden Kinder bei einer qualifizierten Kindertagespflegeperson zu Hause,
in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Personenberechtigten betreut. Die Kosten für die Kinderbetreuung
werden von der jeweiligen Kommune / Gemeinde erhoben und sind einem Krippenplatz gleichgestellt.
Ansprechpartner in Kiel ist der Fachdienst Kindertagespflege, Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen,
Neues Rathaus, Gebäudeteil B / 1. Stock, Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel.
Tagesmutter, Tagesvater finden
Hier finden Sie eine Auflistung von einigen Mitgliedern der Interessengemeinschaft der Kindertagespflegepersonen
kiel .e.V. aus Kiel und Umkreis. Für die einzelnen Inhalte übernehmen wir keine Garantie, wir pflegen lediglich
die Inhalte ein.
Was ist Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege zeichnet sich als familiennahe und
familienähnliche Betreuungsform aus und unterstützt Eltern u.a.
dabei Erwerbstätigkeit und Betreuung gut miteinander
zu vereinbaren. Bis zu fünf Kinder können bei einer
Kindertagespflegeperson (umgangssprachlich ,,Tagesmutter/ Tagesvater”)
gleichzeitig betreut werden. Alle Kindertagespflegepersonen müssen
eine Pflegeerlaubnis vorweisen, die alle 5 Jahre erneuert wird.
Zudem sind wir zu Fortbildungen und regelmäßigen Erste Hilfe
Kursen verpflichtet. Treffen mit dem Amt für Kinder -,Schule-,
und Jugendeinrichtungen sind verpflichtend.
jährlich mit 2 Hausbesuchen vom Amt bei unserer Arbeit in
Augenschein genommen. In der Kindertagespflege werden die
Kleinsten im Alter von drei Monaten bis zum dritten Lebensjahr
betreut. Der Rechtsanspruch besteht jedoch für Kinder ab 1 Jahr.
Für die Förderung und Betreuung für Kinder unter 10,5 Monaten
gibt es gesonderte Grundvoraussetzungen zu erfüllen.
Außerdem muss die Kindertagespflegeperson eine extra Fortbildung
dazu absolvieren. Die Kindertagespflege kann genauso gut als
ergänzende Betreuung neben Kindergarten und Schule in den
Nachmittagsstunden und frühen Abendstunden genutzt werden.
Gemäß § 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII bezeichnet die Kindertagespflege
die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern bei einer
Kindertagespflegeperson. Dabei werden Kinder bei einer
qualifizierten Kindertagespflegeperson zu Hause, in angemieteten
Räumen oder im Haushalt der Personenberechtigten betreut.
Die Kosten für die Kinderbetreuung werden von der jeweiligen
Kommune / Gemeinde erhoben und sind einem Krippenplatz
gleichgestellt.
Ansprechpartner für Kiel ist der Fachdienst Kindertagespflege,
Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen,
Neues Rathaus, Gebäudeteil B / 1. Stock, Andreas-Gayk-Straße 31,
24103 Kiel.
Tagesmutter, Tagesvater finden
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