Was ist Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege zeichnet sich als familiennahe und familienähnliche Betreuungsform aus und unterstützt
Eltern u.a. dabei Erwerbstätigkeit und Betreuung gut miteinander zu vereinbaren. Bis zu fünf Kinder können bei
einer Kindertagespflegeperson (umgangssprachlichTagesmutter/ Tagesvater) gleichzeitig betreut werden.
Alle Kindertagespflegepersonen müssen eine Pflegeerlaubnis vorweisen, die alle 5 Jahre erneuert wird.
Zudem sind wir zu Fortbildungen und regelmäßigen Erste Hilfe Kursen verpflichtet.
Treffen mit dem Amt für Kinder-, Schule-, und Jugendeinrichtungen sind verpflichtend und werden jährlich mit
Hausbesuchen vom Amt bei unserer Arbeit in Augenschein genommen.
In der Kindertagespflege werden die Kleinsten im Alter von drei Monaten bis zum dritten Lebensjahr betreut.
Der Rechtsanspruch besteht jedoch für Kinder ab 1 Jahr. Für die Förderung und Betreuung für Kinder unter
10,5 Monaten gibt es gesonderte Grundvoraussetzungen zu erfüllen. Außerdem muss die Kindertagespflegeperson
eine extra Fortbildung dazu absolvieren.
Die Kindertagespflege kann genauso gut als ergänzende Betreuung neben Kindergarten und Schule in den
Nachmittagsstunden und frühen Abendstunden genutzt werden.
Gemäß § 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII
bezeichnet die Kindertagespflege die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern bei einer
Kindertagespflegeperson. Dabei werden Kinder bei einer qualifizierten Kindertagespflegeperson zu Hause,
in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Personenberechtigten betreut.
Die Kosten für die Kinderbetreuung werden von der jeweiligen Kommune / Gemeinde
erhoben und sind einem Krippenplatz gleichgestellt.
In der Kindertagespflege, werden in der Regel bis zu fünf Kinder im Alter von 0 bis 4 Jahre gleichzeitig
betreut. Die Kinder haben eine Bezugsperson, die sie beim Forschen, Lernen und Wachsen begleitet.
Die Betreuung eines Kindes in einer kleinen Gruppe, kann als ergänzende und familiennahe
Betreuung für viele Eltern in Betracht kommen.
Es gibt verschiedene Betreuungsmodelle:
Vollzeitplätze (40 Stunden Betreuung die Woche), Teilzeitplätze (früher auch Halbtagsplätze mit weniger
als 40 Stunden und weniger Betreuungstagen), genauso wie Randzeitenbetreuung Betreuung
vor 7 Uhr, nach 17 Uhr oder am Wochenende.
Es gibt verschiedene Betreuungsmodelle:
Vollzeitplätze (40 Stunden Betreuung die Woche), Teilzeitplätze (früher auch Halbtagsplätze mit weniger
als 40 Stunden und weniger Betreuungstagen), genauso wie Randzeitenbetreuung Betreuung
vor 7 Uhr, nach 17 Uhr oder am Wochenende.
Suchen und Kennenlernen
Auf dieser Webseite bietet unser Verein den Kindertagespflegepersonen eine Plattform, um sich
und ihre Arbeit vorzustellen. Die Profile sind der Übersicht halber nach Stadtteilen sortiert, damit Sie
schnell eine Betreuung in Ihrer Nähe finden können. Bitte beachten Sie, dass hier nur ein Teil der
Kieler Kindertagespflegepersonen vertreten ist, da die Nutzung unserer Seite freiwillig ist.
Da jede Kindertagespflegeperson eigenständig und selbstständig arbeitet, nehmen Sie den Kontakt bitte
direkt über die im Profil angegebenen Daten auf. Bei einem persönlichen Kennenlernen vor Ort können
Sie alle individuellen Fragen klären und schauen, ob das Angebot zu Ihrer Familie passt.
Zusage und Vereinbarung
Wenn Sie und Ihre Wunsch-Tagespflegeperson sich einig geworden sind, erhalten Sie von ihr eine Zusage.
Ihre Tagesmutter oder Ihr Tagesvater händigt Ihnen dann die notwendigen Informationen aus, damit Sie
die weiteren formalen Schritte mit dem zuständigen Amt einleiten können.
Beratung und Finanzierung beim Amt
Für alle finanziellen Angelegenheiten vereinbaren Sie bitte eigenständig einen Termin beim
Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen. Welche Ansprechperson für Sie zuständig ist, richtet
sich nach dem Einsatzort der Kindertagespflegeperson (nicht nach dem Wohnort der Eltern). Über den
untenstehenden Button gelangen Sie direkt zur Übersicht des Amtes. Dort sind die Zuständigkeiten
übersichtlich nach Postleitzahlen aufgeteilt. Im Beratungsgespräch beim Amt werden
dann alle Details zu den Betreuungszeiten, den Kosten und den Anträgen auf Förderung besprochen.
Ansprechpartner für Kiel ist der Fachdienst Kindertagespflege,
Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen,
Neues Rathaus, Gebäudeteil B / 1. Stock,
Andreas-Gayk-Straße 31,
24103 Kiel.
Vertragsabschluss und Start
Der Betreuungsvertrag wird direkt zwischen Ihnen und der jeweiligen Kindertagespflegeperson
geschlossen. Sobald der Vertrag und die Anträge beim Amt von allen Seiten
(Eltern, Tagespflegeperson und Amt) unterzeichnet sind und die Bewilligung vorliegt, ist alles bereit für
den Start der Eingewöhnung.
Was ist Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege zeichnet sich als familiennahe
und familienähnliche Betreuungsform aus und
unterstützt Eltern u.a. dabei Erwerbstätigkeit und
Betreuung gut miteinander zu vereinbaren.
Bis zu fünf Kinder können bei einer
Kindertagespflegeperson
(umgangssprachlich ,,Tagesmutter/ Tagesvater”)
gleichzeitig betreut werden.
Alle Kindertagespflegepersonen müssen eine
Pflegeerlaubnis vorweisen, die alle 5 Jahre erneuert
wird. Zudem sind wir zu Fortbildungen und
regelmäßigen Erste Hilfe Kursen verpflichtet.
Treffen mit dem Amt für Kinder -,Schule-,und
Jugendeinrichtungen sind verpflichtend jährlich
mit 2 Hausbesuchen vom Amt bei unserer Arbeit in
Augenschein genommen.
In der Kindertagespflege werden die Kleinsten im
Alter von drei Monaten bis zum dritten Lebensjahr
betreut. Der Rechtsanspruch besteht jedoch für
Kinder ab 1 Jahr. Für die Förderung und Betreuung
für Kinder unter 10,5 Monaten gibt es gesonderte
Grundvoraussetzungen zu erfüllen. Außerdem muss
die Kindertagespflegeperson eine extra Fortbildung
dazu absolvieren. Die Kindertagespflege kann
genauso gut als ergänzende Betreuung neben
Kindergarten und Schule in den Nachmittagsstunden
und frühen Abendstunden genutzt werden.
Gemäß § 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII bezeichnet die
Kindertagespflege die Erziehung, Bildung und
Betreuung von Kindern bei einer
Kindertagespflegeperson.
Dabei werden Kinder bei einer qualifizierten
Kindertagespflegeperson zu Hause, in angemieteten
Räumen oder im Haushalt der Personenberechtigten
betreut. Die Kosten für die Kinderbetreuung werden
von der jeweiligen Kommune / Gemeinde erhoben
und sind einem Krippenplatz gleichgestellt.
In der Kindertagespflege, werden in der Regel bis zu
fünf Kinder im Alter von 0 bis 4 Jahre gleichzeitig
betreut. Die Kinder haben eine Bezugsperson,
die sie beim Forschen, Lernen und Wachsen begleitet.
Die Betreuung eines Kindes in einer kleinen Gruppe,
kann als ergänzende und familiennahe
Betreuung für viele Eltern in Betracht kommen.
Es gibt verschiedene Betreuungsmodelle:
Vollzeitplätze (40 Stunden Betreuung die Woche),
Teilzeitplätze (früher auch Halbtagsplätze mit weniger
als 40 Stunden und weniger Betreuungstagen),
genauso wie Randzeitenbetreuung Betreuung
vor 7 Uhr, nach 17 Uhr oder am Wochenende.
Suchen und Kennenlernen
Auf dieser Webseite bietet unser Verein den
Kindertagespflegepersonen eine Plattform, um sich
und ihre Arbeit vorzustellen. Die Profile sind der
Übersicht halber nach Stadtteilen sortiert, damit Sie
schnell eine Betreuung in Ihrer Nähe finden
können. Bitte beachten Sie, dass hier nur ein Teil der
Kieler Kindertagespflegepersonen vertreten ist, da
die Nutzung unserer Seite freiwillig ist.
Da jede Kindertagespflegeperson eigenständig und
selbstständig arbeitet, nehmen Sie den Kontakt bitte
direkt über die im Profil angegebenen Daten auf.
Bei einem persönlichen Kennenlernen vor Ort können
Sie alle individuellen Fragen klären und schauen,
ob das Angebot zu Ihrer Familie passt.
Zusage und Vereinbarung
Wenn Sie und Ihre Wunsch-Tagespflegeperson sich
einig geworden sind, erhalten Sie von ihr eine Zusage.
Ihre Tagesmutter oder Ihr Tagesvater händigt Ihnen
dann die notwendigen Informationen aus, damit Sie
die weiteren formalen Schritte mit
dem zuständigen Amt einleiten können.
Beratung und Finanzierung beim Amt
Für alle finanziellen Angelegenheiten vereinbaren Sie
bitte eigenständig einen Termin beim
Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Welche Ansprechperson für Sie zuständig ist, richtet
sich nach dem Einsatzort der Kindertagespflegeperson
(nicht nach dem Wohnort der Eltern). Über den
untenstehenden Button gelangen Sie direkt zur
Übersicht des Amtes. Dort sind die Zuständigkeiten
übersichtlich nach Postleitzahlen aufgeteilt.
Im Beratungsgespräch beim Amt werden
dann alle Details zu den Betreuungszeiten,
den Kosten und den Anträgen auf Förderung
besprochen.
Ansprechpartner für Kiel ist der Fachdienst
Kindertagespflege,
Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen,
Neues Rathaus, Gebäudeteil B / 1. Stock,
Andreas-Gayk-Straße 31,
24103 Kiel.
Vertragsabschluss und Start
Der Betreuungsvertrag wird direkt zwischen Ihnen
und der jeweiligen Kindertagespflegeperson
geschlossen. Sobald der Vertrag und die Anträge beim
Amt von allen Seiten
(Eltern, Tagespflegeperson und Amt) unterzeichnet
sind und die Bewilligung vorliegt, ist alles bereit für
den Start der Eingewöhnung.