Was ist Kindertagespflege? Die Kindertagespflege zeichnet sich als familiennahe und familienähnliche Betreuungsform aus und unterstützt Eltern u.a. dabei Erwerbstätigkeit und Betreuung gut miteinander zu vereinbaren. Bis zu fünf Kinder können bei einer Kindertagespflegeperson (umgangssprachlichTagesmutter/ Tagesvater) gleichzeitig betreut werden. Alle Kindertagespflegepersonen müssen eine Pflegeerlaubnis vorweisen, die alle 5 Jahre erneuert wird. Zudem sind wir zu Fortbildungen und regelmäßigen Erste Hilfe Kursen verpflichtet. Treffen mit dem Amt für Kinder-, Schule-, und Jugendeinrichtungen sind verpflichtend und werden jährlich mit Hausbesuchen vom Amt bei unserer Arbeit in Augenschein genommen. In der Kindertagespflege werden die Kleinsten im Alter von drei Monaten bis zum dritten Lebensjahr betreut. Der Rechtsanspruch besteht jedoch für Kinder ab 1 Jahr. Für die Förderung und Betreuung für Kinder unter 10,5 Monaten gibt es gesonderte Grundvoraussetzungen zu erfüllen. Außerdem muss die Kindertagespflegeperson eine extra Fortbildung dazu absolvieren. Die Kindertagespflege kann genauso gut als ergänzende Betreuung neben Kindergarten und Schule in den Nachmittagsstunden und frühen Abendstunden genutzt werden. Gemäß § 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII bezeichnet die Kindertagespflege die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern bei einer Kindertagespflegeperson. Dabei werden Kinder bei einer qualifizierten Kindertagespflegeperson zu Hause, in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Personenberechtigten betreut. Die Kosten für die Kinderbetreuung werden von der jeweiligen Kommune / Gemeinde erhoben und sind einem Krippenplatz gleichgestellt. In der Kindertagespflege, werden in der Regel bis zu fünf Kinder im Alter von 0 bis 4 Jahre gleichzeitig betreut. Die Kinder haben eine Bezugsperson, die sie beim Forschen, Lernen und Wachsen begleitet. Die Betreuung eines Kindes in einer kleinen Gruppe, kann als ergänzende und familiennahe Betreuung für viele Eltern in Betracht kommen. Es gibt verschiedene Betreuungsmodelle: Vollzeitplätze (40 Stunden Betreuung die Woche), Teilzeitplätze (früher auch Halbtagsplätze mit weniger als 40 Stunden und weniger Betreuungstagen), genauso wie Randzeitenbetreuung Betreuung vor 7 Uhr, nach 17 Uhr oder am Wochenende. Es gibt verschiedene Betreuungsmodelle: Vollzeitplätze (40 Stunden Betreuung die Woche), Teilzeitplätze (früher auch Halbtagsplätze mit weniger als 40 Stunden und weniger Betreuungstagen), genauso wie Randzeitenbetreuung Betreuung vor 7 Uhr, nach 17 Uhr oder am Wochenende. Suchen und Kennenlernen ​Auf dieser Webseite bietet unser Verein den Kindertagespflegepersonen eine Plattform, um sich und ihre Arbeit vorzustellen. Die Profile sind der Übersicht halber nach Stadtteilen sortiert, damit Sie schnell eine Betreuung in Ihrer Nähe finden können. Bitte beachten Sie, dass hier nur ein Teil der Kieler Kindertagespflegepersonen vertreten ist, da die Nutzung unserer Seite freiwillig ist. ​Da jede Kindertagespflegeperson eigenständig und selbstständig arbeitet, nehmen Sie den Kontakt bitte direkt über die im Profil angegebenen Daten auf. Bei einem persönlichen Kennenlernen vor Ort können Sie alle individuellen Fragen klären und schauen, ob das Angebot zu Ihrer Familie passt. Zusage und Vereinbarung ​Wenn Sie und Ihre Wunsch-Tagespflegeperson sich einig geworden sind, erhalten Sie von ihr eine Zusage. Ihre Tagesmutter oder Ihr Tagesvater händigt Ihnen dann die notwendigen Informationen aus, damit Sie die weiteren formalen Schritte mit dem zuständigen Amt einleiten können. Beratung und Finanzierung beim Amt ​Für alle finanziellen Angelegenheiten vereinbaren Sie bitte eigenständig einen Termin beim Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen. ​Welche Ansprechperson für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem Einsatzort der Kindertagespflegeperson (nicht nach dem Wohnort der Eltern). Über den untenstehenden Button gelangen Sie direkt zur Übersicht des Amtes. Dort sind die Zuständigkeiten übersichtlich nach Postleitzahlen aufgeteilt. ​ Im Beratungsgespräch beim Amt werden dann alle Details zu den Betreuungszeiten, den Kosten und den Anträgen auf Förderung besprochen. Ansprechpartner für Kiel ist der Fachdienst Kindertagespflege, Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen, Neues Rathaus, Gebäudeteil B / 1. Stock, Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel. Vertragsabschluss und Start ​Der Betreuungsvertrag wird direkt zwischen Ihnen und der jeweiligen Kindertagespflegeperson geschlossen. Sobald der Vertrag und die Anträge beim Amt von allen Seiten (Eltern, Tagespflegeperson und Amt) unterzeichnet sind und die Bewilligung vorliegt, ist alles bereit für den Start der Eingewöhnung.
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Was ist Kindertagespflege? Die Kindertagespflege zeichnet sich als familiennahe und familienähnliche Betreuungsform aus und unterstützt Eltern u.a. dabei Erwerbstätigkeit und Betreuung gut miteinander zu vereinbaren. Bis zu fünf Kinder können bei einer Kindertagespflegeperson (umgangssprachlich ,,Tagesmutter/ Tagesvater”) gleichzeitig betreut werden. Alle Kindertagespflegepersonen müssen eine Pflegeerlaubnis vorweisen, die alle 5 Jahre erneuert wird. Zudem sind wir zu Fortbildungen und regelmäßigen Erste Hilfe Kursen verpflichtet. Treffen mit dem Amt für Kinder -,Schule-,und Jugendeinrichtungen sind verpflichtend jährlich mit 2 Hausbesuchen vom Amt bei unserer Arbeit in Augenschein genommen. In der Kindertagespflege werden die Kleinsten im Alter von drei Monaten bis zum dritten Lebensjahr betreut. Der Rechtsanspruch besteht jedoch für Kinder ab 1 Jahr. Für die Förderung und Betreuung für Kinder unter 10,5 Monaten gibt es gesonderte Grundvoraussetzungen zu erfüllen. Außerdem muss die Kindertagespflegeperson eine extra Fortbildung dazu absolvieren. Die Kindertagespflege kann genauso gut als ergänzende Betreuung neben Kindergarten und Schule in den Nachmittagsstunden und frühen Abendstunden genutzt werden. Gemäß § 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII bezeichnet die Kindertagespflege die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern bei einer Kindertagespflegeperson. Dabei werden Kinder bei einer qualifizierten Kindertagespflegeperson zu Hause, in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Personenberechtigten betreut. Die Kosten für die Kinderbetreuung werden von der jeweiligen Kommune / Gemeinde erhoben und sind einem Krippenplatz gleichgestellt. In der Kindertagespflege, werden in der Regel bis zu fünf Kinder im Alter von 0 bis 4 Jahre gleichzeitig betreut. Die Kinder haben eine Bezugsperson, die sie beim Forschen, Lernen und Wachsen begleitet. Die Betreuung eines Kindes in einer kleinen Gruppe, kann als ergänzende und familiennahe Betreuung für viele Eltern in Betracht kommen. Es gibt verschiedene Betreuungsmodelle: Vollzeitplätze (40 Stunden Betreuung die Woche), Teilzeitplätze (früher auch Halbtagsplätze mit weniger als 40 Stunden und weniger Betreuungstagen), genauso wie Randzeitenbetreuung Betreuung vor 7 Uhr, nach 17 Uhr oder am Wochenende. Suchen und Kennenlernen ​Auf dieser Webseite bietet unser Verein den Kindertagespflegepersonen eine Plattform, um sich und ihre Arbeit vorzustellen. Die Profile sind der Übersicht halber nach Stadtteilen sortiert, damit Sie schnell eine Betreuung in Ihrer Nähe finden können. Bitte beachten Sie, dass hier nur ein Teil der Kieler Kindertagespflegepersonen vertreten ist, da die Nutzung unserer Seite freiwillig ist. ​Da jede Kindertagespflegeperson eigenständig und selbstständig arbeitet, nehmen Sie den Kontakt bitte direkt über die im Profil angegebenen Daten auf. Bei einem persönlichen Kennenlernen vor Ort können Sie alle individuellen Fragen klären und schauen, ob das Angebot zu Ihrer Familie passt. Zusage und Vereinbarung ​Wenn Sie und Ihre Wunsch-Tagespflegeperson sich einig geworden sind, erhalten Sie von ihr eine Zusage. Ihre Tagesmutter oder Ihr Tagesvater händigt Ihnen dann die notwendigen Informationen aus, damit Sie die weiteren formalen Schritte mit dem zuständigen Amt einleiten können. Beratung und Finanzierung beim Amt ​Für alle finanziellen Angelegenheiten vereinbaren Sie bitte eigenständig einen Termin beim Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen. ​Welche Ansprechperson für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem Einsatzort der Kindertagespflegeperson (nicht nach dem Wohnort der Eltern). Über den untenstehenden Button gelangen Sie direkt zur Übersicht des Amtes. Dort sind die Zuständigkeiten übersichtlich nach Postleitzahlen aufgeteilt. ​ Im Beratungsgespräch beim Amt werden dann alle Details zu den Betreuungszeiten, den Kosten und den Anträgen auf Förderung besprochen. Ansprechpartner für Kiel ist der Fachdienst Kindertagespflege, Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen, Neues Rathaus, Gebäudeteil B / 1. Stock, Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel. Vertragsabschluss und Start ​Der Betreuungsvertrag wird direkt zwischen Ihnen und der jeweiligen Kindertagespflegeperson geschlossen. Sobald der Vertrag und die Anträge beim Amt von allen Seiten (Eltern, Tagespflegeperson und Amt) unterzeichnet sind und die Bewilligung vorliegt, ist alles bereit für den Start der Eingewöhnung.
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