Was ist Kindertagespflege? Die Kindertagespflege zeichnet sich als familiennahe und familienähnliche Betreuungsform aus und unterstützt Eltern u.a. dabei Erwerbstätigkeit und Betreuung gut miteinander zu vereinbaren. Bis zu fünf Kinder können bei einer Kindertagespflegeperson (umgangssprachlichTagesmutter/ Tagesvater) gleichzeitig betreut werden. Alle Kindertagespflegepersonen müssen eine Pflegeerlaubnis vorweisen, die alle 5 Jahre erneuert wird. Zudem sind wir zu Fortbildungen und regelmäßigen Erste Hilfe Kursen verpflichtet. Treffen mit dem Amt für Kinder-, Schule-, und Jugendeinrichtungen sind verpflichtend und werden jährlich mit Hausbesuchen vom Amt bei unserer Arbeit in Augenschein genommen. In der Kindertagespflege werden die Kleinsten im Alter von drei Monaten bis zum dritten Lebensjahr betreut. Der Rechtsanspruch besteht jedoch für Kinder ab 1 Jahr. Für die Förderung und Betreuung für Kinder unter 10,5 Monaten gibt es gesonderte Grundvoraussetzungen zu erfüllen. Außerdem muss die Kindertagespflegeperson eine extra Fortbildung dazu absolvieren. Die Kindertagespflege kann genauso gut als ergänzende Betreuung neben Kindergarten und Schule in den Nachmittagsstunden und frühen Abendstunden genutzt werden. Gemäß § 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII bezeichnet die Kindertagespflege die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern bei einer Kindertagespflegeperson. Dabei werden Kinder bei einer qualifizierten Kindertagespflegeperson zu Hause, in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Personenberechtigten betreut. Die Kosten für die Kinderbetreuung werden von der jeweiligen Kommune / Gemeinde erhoben und sind einem Krippenplatz gleichgestellt.Ansprechpartner in Kiel ist der Fachdienst Kindertagespflege, Neues Rathaus, Gebäudeteil B / 1. Stock, Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel.
Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen
Was ist Kindertagespflege? Die Kindertagespflege zeichnet sich als familiennahe und familienähnliche Betreuungsform aus und unterstützt Eltern u.a. dabei Erwerbstätigkeit und Betreuung gut miteinander zu vereinbaren. Bis zu fünf Kinder können bei einer Kindertagespflegeperson (umgangssprachlich ,,Tagesmutter/ Tagesvater”) gleichzeitig betreut werden. Alle Kindertagespflegepersonen müssen eine Pflegeerlaubnis vorweisen, die alle 5 Jahre erneuert wird. Zudem sind wir zu Fortbildungen und regelmäßigen Erste Hilfe Kursen verpflichtet. Treffen mit dem Amt für Kinder -,Schule-,und Jugendeinrichtungen sind verpflichtend jährlich mit 2 Hausbesuchen vom Amt bei unserer Arbeit in Augenschein genommen. In der Kindertagespflege werden die Kleinsten im Alter von drei Monaten bis zum dritten Lebensjahr betreut. Der Rechtsanspruch besteht jedoch für Kinder ab 1 Jahr. Für die Förderung und Betreuung für Kinder unter 10,5 Monaten gibt es gesonderte Grundvoraussetzungen zu erfüllen. Außerdem muss die Kindertagespflegeperson eine extra Fortbildung dazu absolvieren. Die Kindertagespflege kann genauso gut als ergänzende Betreuung neben Kindergarten und Schule in den Nachmittagsstunden und frühen Abendstunden genutzt werden.Gemäß § 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII bezeichnet die Kindertagespflege die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern bei einer Kindertagespflegeperson. Dabei werden Kinder bei einer qualifizierten Kindertagespflegeperson zu Hause, in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Personenberechtigten betreut. Die Kosten für die Kinderbetreuung werden von der jeweiligen Kommune / Gemeinde erhoben und sind einem Krippenplatz gleichgestellt.In der Kindertagespflege, werden in der Regel bis zu fünf Kinder im Alter von 0 bis 4 Jahre gleichzeitig betreut. Die Kinder haben eine Bezugsperson, die sie beim Forschen, Lernen und Wachsen begleitet. Die Betreuung eines Kindes in einer kleinen Gruppe, kann als ergänzende und familiennahe Betreuung für viele Eltern in Betracht kommen. Es gibt verschiedene Betreuungsmodelle: Vollzeitplätze (40 Stunden Betreuung die Woche), Teilzeitplätze (früher auch Halbtagsplätze mit wenigerals 40 Stunden und weniger Betreuungstagen), genauso wie Randzeitenbetreuung Betreuung vor 7 Uhr, nach 17 Uhr oder am Wochenende.Ansprechpartner für Kiel ist der Fachdienst Kindertagespflege, Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen,Neues Rathaus, Gebäudeteil B / 1. Stock, Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel.